Gut Informiert mit dem Vermieterservice

Liebe Vermieterinnen und Vermieter, 
hier findet ihr alle aktuellen Flyer und Listen zu Programmen und Veranstaltungen zum Downloaden. 
Weiters haben wir hier News, einige Links und Informationen zu aktuellen Themen für euch zusammengefügt. 
Prospekte können bei uns im TVB abgeholt werden.
Für Fragen sind wir gerne da. 


Flyer, Plakate & Listen Zum Downloaden & Drucken Für die WinterSaison 24/25


News

Betriebsurlaub Taxenbacherhof

Von 24.03 - 19.04.2025 Betriebsurlaub im Taxenbacherhof. Ab 20.04 wieder geöffnet.

Aktion Unterkunftsfotos bei Karin Pfisterer Photography

Gemeinsam mit der Fotografin Karin Pfisterer, haben wir eine tolle Aktion für euch erstellt, bei der ihr die Bilder von eurer Unterkunft professionell erneuern könnt. Gute Bilder von Unterkünften sind entscheidend, um potenzielle Gäste zu überzeugen. Hochwertige und ansprechende Fotos schaffen einen positiven ersten Eindruck, der oft darüber entscheidet, ob jemand eine Unterkunft bucht oder weitersucht.

Kleines Paket (Appartments) Großes Paket (Ferienhäuser, Pensionen)
Pro Appartment € 140.- Pro Haus € 220,-
Inkl. 18 Fotos pro Appartment Inkl. 25 Fotos pro Haus
Inkl. Innenfotos und Außenfotos  Inkl. Innen und Außenfotos
Anfrage senden

Mobilitätsabgabe & Ortstaxe

Das Land Salzburg hat mit der Änderung des  Nächtigungsabgabengesetztes die Einhebung einer zusätzlichen Abgabe ab dem 1. Mai 2025 beschlossen. Die Gäste erhalten dafür ein im gesamten Bundesland (bzw. in den Tarifzonen des Salzburger Verkehrsverbundes SVV) gültiges Öffi-Ticket für die Dauer ihres Aufenthaltes.

Die Mobilitätsabgabe muss ab 1. Mai 2025 in der Höhe von 0,50 € zusätzlich zur Ortstaxe 1,40 € pro Person und Nacht abgeführt werden. Ab Mai 2027 erhöht sich die Mobilitätsabgabe auf 1,10 €.

Gesetzliche Verpflichtung zur Gästemeldung

Die Salzburger Nächtigungsabgabe basiert auf dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG). Dieses Gesetz regelt die Erhebung von Nächtigungsabgaben sowie einer Forschungsinstitutsabgabe im Bundesland Salzburg. Es wurde am 11. Dezember 2019 verabschiedet und ist unter der Gesetzesnummer LGBl Nr 7/2020 bekannt.

Das SNAG definiert die Rahmenbedingungen für die allgemeine und besondere Nächtigungsabgabe, einschließlich der Abgabepflichten, Befreiungen und Verwendungszwecke der Einnahmen. Für detaillierte Informationen und den vollständigen Gesetzestext kannst du das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) konsultieren oder unter folgendem Link nachlesen. Salzburger Nächtigungsabgabengesetz

Wen muss ich melden?

Spätestens innerhalb von 48 Stunden muss jeder Gast in Taxenbach gemeldet werden.  Nächtigungsabgabepflichtig ist jeder Gast, der das 15. Lebensjahr vollendet hat.

Wer ist von der Nächtigungsabgabe befreit?
2. Abschnitt
Allgemeine Nächtigungsabgabe
Abgabebefreiungen
§ 4Paragraph 4,
  1. Von der Entrichtung der allgemeinen Nächtigungsabgabe befreit sind Nächtigungen von:
    1. Ziffer eins
      Personen, die sich zur Berufsausübung im Gemeindegebiet mehr als zwei Wochen ununterbrochen aufhalten; eine kurzfristige, vorübergehende Rückkehr an den Ort der Unterkunft, der dem dauernden Wohnbedarf dient, gilt nicht als Unterbrechung des Aufenthaltes;
    2. iffer 2
      Personen, die sich im Rahmen des Schulunterrichtes im Gemeindegebiet aufhalten;
    3. iffer 3
      Personen, die ihre Ehegattinnen bzw Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen bzw Partner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder im gleichen Grad verschwägerte Personen besuchen und bei ihnen nächtigen;
    4. iffer 4
      Angehörigen (Z 3) von Eigentümerinnen oder Eigentümern einer Ferienwohnung sowie Personen, denen eine Ferienwohnung dauernd überlassen worden ist, und deren Angehörigen jeweils in dieser Ferienwohnung;Angehörigen (Ziffer 3,) von Eigentümerinnen oder Eigentümern einer Ferienwohnung sowie Personen, denen eine Ferienwohnung dauernd überlassen worden ist, und deren Angehörigen jeweils in dieser Ferienwohnung;
    5. iffer 5
      Mieterinnen und Mietern einer Stellfläche (§ 12 Abs 1 Z 3) für einen dauernd abgestellten Wohnwagen und deren Angehörigen (Z 3) in diesem Wohnwagen;Mieterinnen und Mietern einer Stellfläche (Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 3,) für einen dauernd abgestellten Wohnwagen und deren Angehörigen (Ziffer 3,) in diesem Wohnwagen;
    6. iffer 6
      Patientinnen und Patienten in Krankenanstalten im Sinn des § 1 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, sofern sie sich dort zu anderen Zwecken als zum Kurgebrauch aufhalten, sowie deren Begleitpersonen, die in der Krankenanstalt übernachten;Patientinnen und Patienten in Krankenanstalten im Sinn des Paragraph eins, Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, sofern sie sich dort zu anderen Zwecken als zum Kurgebrauch aufhalten, sowie deren Begleitpersonen, die in der Krankenanstalt übernachten;
    7. iffer 7
      Besucherinnen und Besuchern von Schutzhütten mit überwiegendem Lagerbetrieb;
    8. iffer 8
      Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr;
    9. iffer 9
      Personen vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die Mitglied einer Jugendorganisation sind und an einer von einer solchen Organisation durchgeführten Veranstaltung teilnehmen, sowie deren Begleitpersonen;
    10. iffer 10
      Personen, die als schwerbeschädigt im Sinn des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 bzw als schwerversehrt im Sinn des Heeresentschädigungsgesetzes gelten, sowie Inhaberinnen und Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen nach dem Opferfürsorgegesetz;
    11. iffer 11
      Personen mit Behinderungen, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sowie einer Begleitperson.
  2. Personen, die eine Ausnahme von der Abgabepflicht gemäß Abs 1 geltend machen, haben die dafür maßgeblichen Umstände nachzuweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung.
Was ist die Mobilitätsabgabe und wie hoch ist sie?

Die Mobilitätsabgabe ist eine gesetzlich verankerte Abgabe und muss bei allen abgabepflichtigen Nächtigungen entrichtet werden. Ab dem 1. Mai 2025 wird im Bundesland Salzburg die sogenannte Mobilitätsabgabe eingeführt. Diese beträgt zunächst 0,50 Euro pro Übernachtung und Person ab dem 15. Geburtstag und wird von den Beherbergungsbetrieben zusätzlich zur Nächtigungsabgabe eingehoben. Die Einnahmen aus der Mobilitätsabgabe werden zweckgebunden verwendet:

Öffi-Gäste-Ticket: Als Gegenleistung für die entrichtete Abgabe erhalten Übernachtungsgäste das Öffi-Gäste-Ticket, mit dem sie während ihres gesamten Aufenthalts alle öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland Salzburg kostenlos nutzen können.

Ab welchem Alter hat man Anspruch auf das Mobilitätsticket?

Jeder Übernachtungsgast erhält ein Guest Mobility Ticket. Kinder unter 6 Jahren fahren frei und benötigen kein Ticket. Kinder ab 6 Jahren erhalten ein eigenes Guest Mobility Ticket.

Wird die Abgabe separat ausgewiesen oder in der Nächtigungsabgabe integriert?

Die Mobilitätsabgabe wird separat zur Nächtigungsabgabe verrechnet und kann entsprechend ausgewiesen werden.

Wie erfolgt die Ausstellung des Mobilitätstickets?

Die Ausstellung des Mobilitätstickets ist nur Online möglich, daher bitte wir alle Vermieter auf das Online Melden via Feratel umzustellen. Informationen und Zugangsdaten erhaltet ihr hierfür im TVB. Der Gast erhält das Ticket für die Wallet (elektronisch) oder als PDF (elektronisch oder als Ausdruck)

Wo finde ich weitere Informationen zum Mobilitätsticket?

Auf der Seite des Salzburger Verkehrsverbund findet ihr alle Fragen & Antworten, Schulungsvideos, Textmaterial und Präsentationen zum Mobilitätsticket. 

SVV Guest Mobility
Umstellung auf Online-Gästemeldung

Da die Ausstellung des Mobilitätstickets nur online möglich ist und wir den Prozess der Gästemeldung vereinfachen und effizienter gestalten möchten, bitten wir euch bis zum 01. Mai 2025 auf die Online-Gästemeldung umzustellen.

Die digitale Lösung bietet viele Vorteile:

  • Ausstellung des Mobilitätstickets
  • Schnellere & einfachere Abwicklung
  • Minimierung von Eingabefehlern
  • Nachhaltige & ressourcenschonende Verwaltung

Bildmaterial

Bilder von Taxenbach

Wir haben sowohl neue Sommer als auch Winterbilder vom Ort und unseren Aktivitäten. Bei Bedarf bitte gerne eine Mail an uns, wir lassen euch dann die gewünschten Bilder zukommen. 

Diese können für eure Webseite und euren Social Media Kanälen verwendet werden. 

Anfrage senden
Bilddatenbank Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern

Alle Bilder der Ferienregion können von diesem Link gedownloadet werden. Bitte Copyrightangaben nicht vergessen. 

Bilddatenbank Salzburg Land Tourismus

Alle Bilder des Salzburger Land Tourismus können von diesem Link gedownloadet werden. Bitte Copyrightangaben nicht vergessen.